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Jusos Hessen-Nord fordern Ablehnung des Abschiebegesetzes des Bundesinnenministers

Posted on 26/04/2019

Berlin/Nordhessen. Das Bundesinnenministerium unter Führung des CSU-Ministers, Horst Seehofer, hat dem Kabinett das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz vorgelegt. Die Ministerinnen und Minister beschlossen in ihrer jüngsten Sitzung den Gesetzesvorschlag – auch mit den Stimmen der SPD Ministerinnen und Minister.

Der Vorsitzender der Jusos Hessen-Nord, René Petzold, erklärt hierzu: „Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, dass Abschiebegesetz des Bundesinnenministeriums abzulehnen. Es widerspricht den Werten unserer Partei als solidarische, internationalistische Partei und den Werten einer offenen Gesellschaft in der Menschenrechte und zivilgesellschaftliches Engagement verteidigt werden.“

„Die Tatsache, dass die SPD-Ministerinnen und -Minister im Kabinett einem solchen Gesetzesvorschlag zugestimmt haben, sei besorgniserregend“, so Petzold weiter. Das Gesetzespaket entrechte Asylsuchende in weiten Teilen, indem es Menschen, die keine Straftat begangen haben, wie Kriminelle behandle.

Geplant sind unter anderem folgende Verschärfungen des Asylrechts: Geflüchtete sollen zukünftig ohne richterlichen Beschluss, lediglich aufgrund einer „vermuteten Fluchtgefahr“ in Gewahrsam genommen werden und müssen in regulären Gefängnissen auf ihre Abschiebung warten. Sozialleistungen sollen bei fehlender Mitwirkung gekürzt bzw. komplett entzogen werden. Mitarbeitende von Behörden machen sich zukünftig strafbar, wenn sie Asylbewerberinnen und Asylbewerbern eine drohende Abschiebung mitteilen.

Liban Farah, stellvertretender Bezirksvorsitzender der Jusos Hessen-Nord ergänzt dazu: „Es kann nicht sein, dass Menschen, die in Deutschland nach Schutz suchen, nun befürchten müssen, willkürlich in Haft genommen zu werden. Die Suche nach Sicherheit, darf nicht zum Verlust der Freiheit und der eigenen Rechte führen“

Kompromisse einer Koalition dürften nicht bedeuten, dass man die eigenen Grundsätze über Bord wirft, so Farah abschließend.

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