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Geordnetes Rückkehr-Gesetz aus Sicht der Jusos nicht zustimmungsfähig

Posted on 12/06/2019

Kassel/Berlin: Auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags steht am heutigen Freitag, dem 07.06.2019 ab 09:20 Uhr, das unter anderen in einem Gesetzespaket von CSU-Innenminister Seehofer eingereichte sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Es muss mit einer Annahme durch die Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, CDU und CSU gerechnet werden.

Hierzu erklärt der Bezirksvorsitzende der Jusos Hessen-Nord, René Petzold: „Der Gesetzesvorschlag des Innenministeriums weißt in seiner Handschrift eine erneute Anbiederung von CDU/CSU an ein Wählerklientel auf, welches offen für rechtspopulistische Agitation ist. Insbesondere der erste Entwurf des Gesetzes war ein Musterbeispiel für die Law and Order Politik der Union. Insofern ist uns als Jusos bewusst, dass die Regierungsarbeit der SPD zu einer Entschärfung des Gesetzes geführt hat. Das sind großartige Verhandlungserfolge, für sozialdemokratische Inhalte aber leider noch nicht genug.“

Trotzdem sei das Gesetz aus sozialdemokratischer Sicht in dieser Form nicht zustimmungsfähig, so Petzold weiter. Es bedeute unter anderem eine Verwässerung des Trennungsgebots zwischen Strafhaft und Abschiebehaft sowie einen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung unter Umständen auch ohne richterlichen Beschluss.

Hanna Reichhardt, kooptiertes nordhessisches Mitglied im Juso-Bundesvorstand, erklärt weiter: „Bis zuletzt haben wir Jusos gemeinsam mit weiteren Arbeitsgemeinschaften unserer Partei umfänglich versucht mit Argumenten gegen das Gesetz zu überzeugen. Leider zeichnet sich trotzdem eine breite Zustimmung ab. Wir bedauern dies sehr und versprechen, auch weiterhin gegen Einschränkungen des Asylrechts einzustehen.“

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