Kassel: Die Jusos Hessen-Nord fordern weiterhin die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende, um Dumping-Ausbildungsvergütungen endlich den Kampf anzusagen.
Hintergrund dieser Forderung der nordhessischen Jusos ist eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke“, in der sie klarstellt, dass es mit ihr keine Mindestvergütung für Auszubildende geben wird.
„Die klare Absage nach einer Mindest-Ausbildungsvergütung von Auszubildenden trifft auf unser Unverständnis. Ausbildungsvergütungen von teilweise weniger als 300€[1] bilden weder eine Anerkennung der Leistung der Auszubildenden ab, noch werden sie der gesetzlichen Regelung einer „angemessene Vergütung“ gerecht. Sie gehören leider jedoch zum Alltag“, so Oliver Schmolinski, Bezirksvorsitzender der nordhessischen Jusos in der SPD.
In ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ schreibt die Bundesregierung, dass die Attraktivität der beruflichen Bildung gesteigert werden muss. Dass es trotz unbedienter BewerberInnen mehrere zehntausend freie Ausbildungsplätze gäbe, sei ärgerlich, aber eine Steigerung der Attraktivität durch eine garantierte Mindestvergütung wird in aller Deutlichkeit abgelehnt.
„Die klare Antwort der Bundesregierung enttäuscht uns. Wir fordern weiterhin die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende. Zum einen ist es nicht hinnehmbar, dass Auszubildende für ihre Arbeit und Leistung teilweise kaum mehr als 200€ erhalten und zum anderen, muss die duale Ausbildung auch durch eine angemessene Vergütung an Attraktivität hinzugewinnen, um ein leistungsfähiges System bleiben zu können, “ führte Schmolinski weiter aus.
Das System der Dualen Ausbildung hat in den letzten Jahrzehnten nach Ansicht der nordhessischen Jusos für eine kontinuierliche Ausbildung von hochqualifizierten FacharbeiterInnen gesorgt.
„Wenn wir weiterhin breit ausgebildete und qualifizierte Menschen für unsere Gesellschaft haben wollen, müssen wir diese allerdings jetzt auch in ihrer Ausbildung angemessen vergüten, “ erklärte Oliver Schmolinski abschließend.
Die Antwort der Bundesregierung ist abrufbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/007/1800711.pdf